Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 10.10.1996 - 1 Ws 101/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,4806
OLG Naumburg, 10.10.1996 - 1 Ws 101/96 (https://dejure.org/1996,4806)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 10.10.1996 - 1 Ws 101/96 (https://dejure.org/1996,4806)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 10. Oktober 1996 - 1 Ws 101/96 (https://dejure.org/1996,4806)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,4806) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde eines sich in Strafhaft befindenden Beschuldigten gegen den Erlass eines Haftbefehls; Haftgrund der Fluchtgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1997, 138
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Oldenburg, 04.11.2009 - 1 Ws 599/09

    Beurteilung der Fluchtgefahr bei einem niederländischen Beschuldigten wegen des

    Die vom Verteidiger für seine Auffassung, der feste Wohnsitz eines ausländischen Beschuldigten im Ausland schließe eine Fluchtgefahr aus, zitierten Entscheidungen des OLG Naumburg (StV 1997, 138) und des OLG Brandenburg (StV 1996, 381) stützen diese Ansicht so nicht und betreffen auch Sachverhalte, die mit dem vorliegenden nicht vergleichbar sind.
  • OLG Hamm, 15.04.2004 - 2 Ws 111/04

    Fluchtgefahr, Ausländer; Gestellungspflicht; Wohnsitz im Ausland

    Auf Kundgebungen der Beschuldigten gestützte Anhaltspunkte, dem deutschen Strafverfahren fernbleiben zu wollen, bestanden nicht, zum Teil befand sich der Beschuldigte zudem noch in Deutschland (vgl. insoweit OLG Saarbrücken, StV 2000, 208; OLG Karlsruhe, StV 1999, 36; OLG Naumburg, StV 1997, 138; Brandenburgisches OLG, StV 1996, 381; OLG Frankfurt, StV 1994, 581).
  • OLG Köln, 07.08.2002 - 2 Ws 358/02

    Haftbefehl im Zusammenhang mit einem dringenden Tatverdacht über eine

    Die Absicht, im Ausland zu bleiben, also einen Zustand aufrechtzuerhalten, der seine Strafverfolgung zumindest erschwere, könne einem positiven Sichentziehen im Sinne des § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO nicht gleichgestellt werden (OLG Karlsruhe, Strafverteidiger 1999, 36 f. u. NJW 1972, 2098 f.; im selben Sinne: OLG Bremen, Strafverteidiger 1997, 533 f.; Brandenburgisches OLG, Strafverteidiger 1996, 381; OLG Naumburg, Wistra 1997, 80; OLG Stuttgart, Strafverteidiger 1995, 258 f.; OLG Frankfurt/Main, Strafverteidiger 1994, 581; OLG Saarbrücken, Strafverteidiger 1991, 266 = wistra 1991, 358 m.Anm. Weyand; LG Hamburg, Strafverteidiger 2002, 205; StrK bei dem AG Bremerhaven, Strafverteidiger 1993, 426; LG Verden, Strafverteidiger 1986, 256).
  • LG Aachen, 06.04.2020 - 60 Qs 17/20

    Haftbefehl; Flucht; Fluchtgefahr; soziale Bindungen; Coronavirus

    Die Absicht, im Ausland zu bleiben, also einen Zustand aufrechtzuerhalten, der seine Strafverfolgung zu erschweren geeignet ist, kann einem positiven "Sich-Entziehen" im Sinne des § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO nicht gleichgestellt werden (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 18.03.2005 - 2 Ws 32/05, juris Rn. 11; OLG Köln, Beschl. v. 16.07.2004 - 2 Ws 351/04, juris Rn. 2; KG, Beschl. v. 24.03.2010 - 4 Ws 37/10, juris Rn. 18; KG, Beschl. v. 24.01.2017 - 4 Ws 10/17, juris Rn. 26; OLG Dresden, Beschl. v. 24.02.2005 - 1 Ws 29/05, juris Rn. 6; OLG Naumburg, Beschl. v. 10.10.1996 - 1 Ws 101/96, StV 1997, 138; krit. demgegenüber noch OLG Köln, Beschl. v. 07.08.2002 - 2 Ws 358/02, juris Rn. 18 ff.).
  • OLG Stuttgart, 22.05.1997 - 1 Ws 87/97
    Er hat bereits seit 1973 seinen Wohnsitz und auch seinen tatsächlichen Lebensmittelpunkt in L., sonach hat er sich nicht wegen der verfahrensgegenständlichen Tatvorwürfe nach L. begeben, sondern hat seinen dortigen Lebensmittelpunkt in Kenntnis des gegen ihn gerichteten Strafverfahrens beibehalten: das kann auch bei einem deutschen Staatsangehörigen nicht als Flucht ausgelegt werden (vgl. OLG Naumburg wistra 1997, 80 ; Kleinknecht/Meyer-Goßner. StPO , 43. Auflage, § 112 Rdnr. 17).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht